Verwahrung der Strafakte bei Steuerstraftaten

  • Im Rahmen der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche benötige ich Akteneinsicht in eine Strafakte, der ein steuerliches Ermittlungsverfahren (Steuerfahndung) zu Grunde liegt.
    Ziel ist es zu wissen, welche Kenntnisse zum Fortgang des Verfahrens der Straftäter zu bestimmten Zeitpunkten hatte.

    Befinden sich die Akten nach der Verurteilung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder werden diese an das mit den Ermittlungen betraute Finanzamt zurück gegeben?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • (Nicht StA hier:) In der Sozialgerichtsbarkeit geben die für unsere Verfahren angeforderten Akten nach Verfahrensende regelmäßig wieder an den Sozialleistungsträger zurück.

    Aus meinem Fachgericht wurden mal auch Gerichtsakten von einer StA für eine Ermittlung angefordert, dort kopiert* und anschließend wieder an uns zurückgeschickt. Die Finanzämter müssten ihre Akten von der StA also auch zurückkriegen. Zumal diese die Akten ja wahrscheinlich weiterhin benötigen; der (mutmaßliche?) Straftäter/Verdächtige wird ja auch immer Falle einer Verurteilung grundsätzlich weiterhin als Steuerzahler mit einer Steuerakte beim Finanzamt geführt werden.

    *Das war die gerichtsinterne Vermutung, warum unsere Siegel an den Urschriften nach Aktenrückkehr reihenweise gebrochen waren... :cool:

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Eigentlich geht es um die Abläufe, die im Rahmen der Fahndungsprüfung erfolgt sind.

    [Straftäter hat sein ganzes Vermögen an einen nahen Angehörigen verschoben. Ich bin mir sicher, dass er das getan hat, weil er während des Verfahrens so langsam mitbekommen hat, was da an Steuernachzahlungen auf ihn zukommt. Nur beweise kann ich es momentan noch nicht.]

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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