Hallo zusammen,
es handelt sich um ein geschlossenes Hofgut Mehrere Grundstücke gebucht unter einer BV.Nr., einzelne Grundstücke davon zusätzlich mit MEA an Flst.Nr.. In Abt. II sind einzelne Grundstücke mit Dienstbarkeiten belastet.
Nun wurde durch den Eigentümer die Löschung des Hofvermerks beantragt. Genehmigung des Landwirtschaftsamt liegt vor.
Nach § 3 BadHofGG müsste die Löschung vollzogen werden können.
Ich denke, dass die Buchung im BV aufgehoben werden muss und die einzelnen Grundstücke unter je einer getrennten BV Nr. eingetragen werden. Ebenso muss die jeweilige Dienstbarkeit mit dem entsprechenden Grundstück gebucht werden.
Leider finde ich zum geschlossenen Hofgut nicht viel.
Hatte schon jemand einen solchen Vorgang und kann mir helfen (Eintragungsvoraussetzung und Formulierung)?
Danke