GmbH-Anteil, paritätische Übertragung

  • Hallo,
    ich bin neu im Forum und brauche in einer Sache Gedankeninput.
    Folgender Sachverhalt:
    Es gibt eine GmbH, das Stammkapital beträgt EUR 57.500,00, es wird von 23 Gesellschaftern gehalten, jeder hat einen Anteil von 2.500,00 EUR.
    Jetzt will ein Gesellschafter ausscheiden. Die Gesellschafter möchten absolute Parität, darauf legen sie besonderen Wert.
    Eine Verteilung des Anteiles auf die übrigen 22 Gesellschafter scheidet demnach aus, es kann nicht glatt geteilt werden.
    Eine Kapitalherabsetzung möchten die Gesellschafter auch nicht.
    Insofern suche ich jetzt nach einer Lösung, um diesen Knoten zu zerschlagen.
    Meine Frage in die Runde:
    Ist es möglich, den Anteil der GmbH selbst zuzuordnen? Ich finde keine Informationen dazu, ob es möglich ist, dass eine GmbH in ihrer eigenen Gesellschaft
    Anteile hält.
    Bin für jeden Lösungsansatz dankbar.

  • Danke,
    ich muss also zunächst einmal wissen, wie die Gesellschaft eine Abfindung finanziert. Dann könnte die Zuordnung des Geschäftsanteiles an die GmbH tatsächlich greifen.

  • Einfacher dürfte es sein, das Stammkapital und den Anteil aus Gesellschaftsmitteln um 8 Euro zu erhöhen und dann in 22 neue Anteile zu teilen.

    Im Hinblick auf die Kosten einer Prüfung nach § 57 e GmbHG kommt diese Lösung wohl nur im Ausnahmefall in Frage.

    Vielleicht sollten die Gesellschafter sich mal überlegen, ob sie mit einer Genossenschaft besser beraten sind. Formwechsel von GmbH in Genossenschaften sind gerade en vogue.
    Die paritätische Beteiligung lässt sich dort sehr einfach regeln.

  • Einfacher dürfte es sein, das Stammkapital und den Anteil aus Gesellschaftsmitteln um 8 Euro zu erhöhen und dann in 22 neue Anteile zu teilen.

    Im Hinblick auf die Kosten einer Prüfung nach § 57 e GmbHG kommt diese Lösung wohl nur im Ausnahmefall in Frage.

    Vielleicht sollten die Gesellschafter sich mal überlegen, ob sie mit einer Genossenschaft besser beraten sind. Formwechsel von GmbH in Genossenschaften sind gerade en vogue.
    Die paritätische Beteiligung lässt sich dort sehr einfach regeln.

    So ein Zoff und so viele Gesellschafter in einer Gesellschaft, die keine geprüften Bilanzen hat? Na super.
    Dann soll halt einer die 8 Euro spenden. Kostet weniger als das ganze andere Gedöns.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Danke für die Antworten.
    Das Problem ist ja immer, dass die Mandantschaft in der Regel sehr genau weiß, was sie nicht will und dann meint, alle anderen haben DIE Lösung.
    Im übrigen, die Erhöhung um 8,00 EUR bringt erst mal Ruhe ......und dann scheidet der nächste aus und die ganze Sache geht von vorne los....

  • Danke für die Antworten.
    Das Problem ist ja immer, dass die Mandantschaft in der Regel sehr genau weiß, was sie nicht will und dann meint, alle anderen haben DIE Lösung.
    Im übrigen, die Erhöhung um 8,00 EUR bringt erst mal Ruhe ......und dann scheidet der nächste aus und die ganze Sache geht von vorne los....

    Ja dann... alle Anteile an eine GbR, an der die bisherigen Gesellschafter "zu gleichen Teilen" beteiligt sind. Was sagt denn die/der Chef/in dazu?

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