Guten Morgen!
Ich habe folgenden Fall:
Die Kindeseltern sind getrennt und üben das gemeinsame Sorgerecht aus.
Die Kindesmutter beantragt nun, den Kindesvater zu verpflichten, einen Geldbetrag auf ein Sparbuch auf den Namen des Kindes einzuzahlen. Zudem soll im Sparbuch vermerkt werden, dass die Eltern nur gemeinsam über das Sparbuch des Kindes bis zu dessen Volljährigkeit verfügen dürfen.
Der Hintergrund ist folgender:
Die Großmutter mütterlicherseits hatte eine Wunschpolice errichtet, auf die sie monatliche Beträge einzahlte.
Der Vertrag musste angeblich über ein Elternteil geschlossen werden, da das Kind noch minderjährig war.
Daher erfolgte der Abschluss der Versicherung auf den Namen des Kindesvaters.
Zwischen den Kindeseltern und der Großmutter bestand die Vereinbarung, dass die Kindeseltern die Beträge weiterzahlen, wenn die Großmutter dazu nicht mehr in der Lage ist.
Die Großmutter (mittlerweile dement) zahlte bis vor 2 Jahren. Danach haben die Eltern weiter gezahlt.
Zwecks besserer Konditionen wurde der Vertrag gekündigt. Der Betrag wurde ausgezahlt. Für das Kind wurde eine neue Versicherung bei einer anderen Versicherung abgeschlossen und der Betrag eingezahlt. Auch dieser Vertrag lief auf den Namen des Kindesvaters.
Nachdem sich die Kindeseltern getrennt haben, hat der KV nunmehr den Vertrag gekündigt und sich den Betrag auszahlen lassen.
Die KM hat den Betrag vom KV zuückgefordert. Der KV -mittlerweile arbeitslos- trägt vor, das Geld für das Kind vor der KM in Sicherheit zu bringen, da diese die Ehegattenkonten leergeräumt hätte. Dies bestreitet die KM. Wo er den Betrag in Sicherheit gebracht hat, trägt er nicht vor. Beide sind anwaltlich vertreten.
Ich habe zunächst beide Parteien schriftlich angehört und um Stellungnahme gebeten.
Doch wie geht es nun weiter??
Der Vater als Vertragspartner durfte doch eigentlich verfügen, oder?
Ich kann das m.E. in diesem Verfahren doch gar nicht feststellen...??
Bin für Ideen dankbar.