Nachweis und Klarstellung/Berichtigung anfordern?

  • Im Grundbuch sind AB und YZ in Errungenschaftsgemeinschaft als Eigentümer eingetragen.

    Im eingereichten Kaufvetrag erscheinen auf Verkäuferseite AB und YZ in Errungenschaftsgemeinschaft.

    Bei den Unterschriften ist mir jetzt aufgefallen, dass AB nicht mit AB, sondern mit AZ (also mit dem Nachnamen des YZ) unterschrieben hat.

    Würdet ihr einen Nachweis über den Familiennamen von AB und eine Klarstellung / Berichtigung des Kaufvertrages diesbezüglich anfordern oder wäre euch egal wie AB unterschrieben hat?

    Wenn die Unterschrift unleserlich wäre, wäre es gar nicht aufgefallen.

  • Ich würde den Notar um Aufklärung - und ggf. Nachweis über die Namensänderung - bitten. Wenn AB zz. der Beurkundung AZ hieß, wäre ja auch der Name in der Urkunde zu berichtigen.

  • Schon wieder ein Problem mit dem Namen!

    Mal allgemein: Wie kleinlich seid ihr?

    Im Grundbuch sind X und Y als Eigentümer eingetragen. Jetzt soll eine Grundschuld eingetragen werden.

    in der Urkunde erscheinen X und Y. Im Grundbuch ist der Zweitname des X mit zwei "nn" geschrieben, in der Grundschuldbestellung nur mit einem "n".

    Beanstandet ihr das, beziehungsweis bittet ihr um Klarstellung? Wenn der Name im Grundbuch falsch wäre, müsste er ja gegebenenfalls berichtigt werden, oder?

  • Schon wieder ein Problem mit dem Namen!

    Mal allgemein: Wie kleinlich seid ihr?
    Im Grundbuch sind X und Y als Eigentümer eingetragen. Jetzt soll eine Grundschuld eingetragen werden.
    in der Urkunde erscheinen X und Y. Im Grundbuch ist der Zweitname des X mit zwei "nn" geschrieben, in der Grundschuldbestellung nur mit einem "n".
    Beanstandet ihr das, beziehungsweis bittet ihr um Klarstellung? Wenn der Name im Grundbuch falsch wäre, müsste er ja gegebenenfalls berichtigt werden, oder?

    Ich hatte mal so einen Fall, wo jemand "Thomas" hieß und überall als "Tomas" eingetragen war. Einfach nur, weil der Name im System falsch eingepflegt und nicht mehr überprüft wurde. Er hatte viele Grundbücher und hat immer wieder gekauft und verkauft. Das tauchte daher in den Urkunden immer wieder auf. Ich habe mit dem Notariat telefoniert und um eine Ausweiskopie gebeten zur Klarstellung. Aufgenommen war in der Urkunde ja auch schon, dass er sich durch Ausweis ausgewiesen hat. Ich habe das dann tatsächlich einmal überall korrigiert (kostet ja auch nichts), weil das eben jedes Mal wieder aufgetaucht wäre.

    Grundsätzlich würde ich nicht jedes Mal in jeder Akte was anfordern und alles überprüfen, aber wenn ich es eh gerade in den Fingern habe und was eintragen soll, kann man das auch gleich mitmachen, wenn es einem auffällt. So eine Namensberichtigung tut mir ja auch nicht weh und ist ja kein so großer Aufwand.

  • Namen des Eigentümers oder eines Berechtigten sind Tatsachen, die am guten Glauben des Grundbuchs nicht teilhaben. Wenn Du keine Zweifel über die Identität der Person hast (insbesondere, wenn Zweitname, Geburtsdatum, Geburtsname) übereinstimmen würde mich das nicht an der Eintragung hindern, ich würde aber ggf. um Vorlage von standesamtlichen Urkunden bitten (ohne Zwischenverfügung), um die tatsächlichen Angaben richtigzustellen.

  • Wenn Du keine Zweifel über die Identität der Person hast (insbesondere, wenn Zweitname, Geburtsdatum, Geburtsname) übereinstimmen würde mich das nicht an der Eintragung hindern, ich würde aber ggf. um Vorlage von standesamtlichen Urkunden bitten (ohne Zwischenverfügung), um die tatsächlichen Angaben richtigzustellen.


    Ich würde aber vor Eintragung bereits um Aufklärung bitten, so als leichtes Druckmittel um eine baldige Rückmeldung zu "erzwingen".

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