Im Grundbuch sind AB und YZ in Errungenschaftsgemeinschaft als Eigentümer eingetragen.
Im eingereichten Kaufvetrag erscheinen auf Verkäuferseite AB und YZ in Errungenschaftsgemeinschaft.
Bei den Unterschriften ist mir jetzt aufgefallen, dass AB nicht mit AB, sondern mit AZ (also mit dem Nachnamen des YZ) unterschrieben hat.
Würdet ihr einen Nachweis über den Familiennamen von AB und eine Klarstellung / Berichtigung des Kaufvertrages diesbezüglich anfordern oder wäre euch egal wie AB unterschrieben hat?
Wenn die Unterschrift unleserlich wäre, wäre es gar nicht aufgefallen.