Reform - Querschnittaufgaben der Vereine - Finanzierung

  • Mehraufgaben für das Betreuungsgericht?

    Ich möchte mich mal hier umhören, ob es evtl. bereits in anderen BL ähnliche Überlegungen gibt:

    Im Rahmen des neuen Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG-E) soll den Vereinen künftig ein Anspruch auf bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung zur Wahrnehmung ihrer Querschnittaufgaben (§ 15 BtOG-E, jetzt noch § 1908f BGB) zustehen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch Landesrecht.

    Bislang erfolgt die Finanzierung der Querschnittaufgaben durch Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsordnung. Hier wird nunmehr geprüft bzw. ins Spiel gebracht, auf ein Vergütungsmodell umzustellen und zukünftig konkrete Leistungen bei der Wahrnehmung der Querschnittsaufgaben durch die Vereine zu vergüten. Dieses Verfahren über die Vergütung der Betreuungsvereine soll - das ist der Knackpunkt - bei den Rechtspflegern des Betreuungsgerichts angesiedelt werden.

    Mir fehlt im Moment die Fantasie, mir ein solches Verfahren vorzustellen. Gibt es Erfahrungen/Meinung dazu?

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

    Einmal editiert, zuletzt von Asgoth (16. Februar 2021 um 08:32)

  • Vorstellen kann ich mir z. B. die Abhaltung von Informationsveranstaltungen für (potentielle) ehrenamtliche Betreuer. Dann würde der Verein wohl die Saalmiete, Kosten der Bekanntmachung des Termins und die entsprechende Vergütung der dort aufgetretenen Vereinsbetreuer abrechnen.
    Womöglich wird es dafür eine Regelung analog des JVEG geben? :gruebel:

    Zitat

    Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch Landesrecht.

    Da werden also schon noch Anweisungen/Verordnungen kommen.

  • Ich dachte immer die Querschnittsfinazierung kommt aus den Sozialhaushalten der Länder. Das da die Justizkasse mit drinn hängt, höre ich heute das erste Mal.

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  • Ich dachte immer die Querschnittsfinazierung kommt aus den Sozialhaushalten der Länder. Das da die Justizkasse mit drinn hängt, höre ich heute das erste Mal.

    So ist es bislang auch. Die Reform wird jedoch zum Anlass genommen, die bisherige Förderungspraxis grundlegend "auf den Prüfstand" zu stellen. :gruebel:

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • In Hessen erhalten die Betreuungsvereine Geld vom Land (wird über die Gebietskörperschaften an die Betreuungsvereine weitergeleitet).

    Gibt es da von den hessischen Betreuungsvereinen bereits Erfahrungen??

    Wir tun uns als Betreuungsverein schwer damit, das finanziell zu trennen, d.h. wir haben ja einerseits Einnahmen aus Betreuungen und andererseits Ausgaben, z.B. Gehälter, Miete, Nebenkosten usw. usw.

    Wie machen das andere hessische Betreuungsvereine, verteilt ihr die Gehaltskosten %-mäßig, führt ihr Stundennachweise für die Betreuer was sie als Betreuer gemacht haben oder an Querschnittsaufgaben wahrgenommen haben und wie verteilt ihr Sachkosten?

    Anscheinend scheint es da vom Land Hessen und / oder den jeweiligen Gebietskörperschaften keine konkreten Vorgaben zu geben und jeder macht was er will.

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