Bei der Rechnungslegung eines nicht befreiten Betreuers hat dieser ein Guthaben von ca. 5.000,00 EUR auf dem Girokonto des Betroffenen mitgteilt. Da die Einnahmen des Betroffenes dessen Ausgaben übersteigen, wurde dem Betreuer aufgegeben, den Betrag, bis auf 1.000,00 EUR auf ein Sparkonto zu überwreisen, hierauf einen Sperrvermerk eintragen zu lassen und beides dem Gericht nachzuweisen.
Der Betreuer teilt nun mit, dass die Bank, bei auch das genannte Girokonto geführt wird, keine Sparbücher mehr ausgibt. Er schlägt vor, ein Tagesgeldkonto zu eröffnen und hierauf einen Sperrvermerk eintragen zu lassen.
1) Geht das?
2) Muss der Eröffnungsantrag auch vom Betroffenen unterschrieben werden, also qausi von ihm genehmigt werden?