Internationale Personenstandsurkunden

  • In einem Verfahren werden mir mehrere Urkunden gemäß dem Übereinkommen von Wien vom 08.09.1976, ausgestellt in Polen, vorgelegt. Auf den Geburtsurkunden fehlt jeweils der Geburtsname der Mutter. Darüber hinaus hat eine vorverstorbene Beteiligte einmal zwei Vornamen und sonst nur einen Vornamen. Meiner Ansicht nach brauche ich die Geburtsnamen um die Personenidentität und Verwandtschaft festzustellen.

    Hat jemand weitere Erfahrungen mit Urkunden aus Polen?

    Vielen Dank für die Antworten

  • In einem Verfahren werden mir mehrere Urkunden gemäß dem Übereinkommen von Wien vom 08.09.1976, ausgestellt in Polen, vorgelegt. Auf den Geburtsurkunden fehlt jeweils der Geburtsname der Mutter. Darüber hinaus hat eine vorverstorbene Beteiligte einmal zwei Vornamen und sonst nur einen Vornamen. Meiner Ansicht nach brauche ich die Geburtsnamen um die Personenidentität und Verwandtschaft festzustellen.

    Hat jemand weitere Erfahrungen mit Urkunden aus Polen?

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    Wenn die Urkunden, die dir vorgelegt werden, die -für das Erbrecht erforderliche- Verwandtschaft nicht belegen, sind sie als Beweismittel untauglich. Es ist die dargelegte Verwandtschaft zu beweisen. Und wenn dies mit den erhältlichen Personenstandsurkunden nicht möglich ist, dann eben mit anderen Beweismitteln. Ob jetzt zwei oder nur ein Vorname, der in mehreren vorgelegten Personenstandsurkunden auftaucht, dazu führen kann, dass die Beweiskraft der Personenstandsurkunde in Zweifel gezogen wird (wenn im übrigen alles stimmt -Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort, Eltern, Standesamt und Geburtsregisternummer) müsste im Einzelfall festgestellt werden.

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