In einem Verfahren werden mir mehrere Urkunden gemäß dem Übereinkommen von Wien vom 08.09.1976, ausgestellt in Polen, vorgelegt. Auf den Geburtsurkunden fehlt jeweils der Geburtsname der Mutter. Darüber hinaus hat eine vorverstorbene Beteiligte einmal zwei Vornamen und sonst nur einen Vornamen. Meiner Ansicht nach brauche ich die Geburtsnamen um die Personenidentität und Verwandtschaft festzustellen.
Hat jemand weitere Erfahrungen mit Urkunden aus Polen?
Vielen Dank für die Antworten