Einziehung des Wertes des Taterlangten

  • Hallo,
    bin neu in der Strafabteilung.
    Habe folgenden Fall: Der Richter hat im Urteil (Jugendstrafsache) die Einziehung nahc § 73c StgB angeordnet in Höhe des bereits durch die Polizei beschlagnahmten Geldbetrages. Ich geh mal davon aus, dass die StA das Geld verwahrt, habe nur noch das Vollstreckungsheft hier. Meine Vorgängerin hat versehentlich den Verurteilten der Zahlung aufgefordert.

    Es gibt keinen Geschädigten, das Geld wurde beschlagnahmt, als der VU im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit Btm und Waffen aufgefunden wurde.

    Was habe ich denn nun zu veranlassen :gruebel:

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