Guten Tag, ich befinde mich gerade im 1. Semester meines Rechtspflegerstudiums und stehe kurz vor meinen Prüfungen.
Die HGR Prüfung bereitet mir dabei die meisten Sorgen.
Ich möchte meine Frage anhand von einem groben Fall näher verdeutlichen.
A und B sind PhGs in einer Gesellschaft. Der C und der D wollen zeitgleich in diese Eintreten. Nach § 107 HGB bedarf es für den Eintritt eines neuen Gesellschafters die Eintragung in das Handelsregister. Die Anmeldung soll nach § 108 HGB durch alle Gesellschafter erfolgen. Bedeutet das, dass für den Eintritt des C nur die Anmeldung durch A und B erforderlich ist, weil nur diese bisher Gesellschafter sind?
Nehmen wir an, der D hat nicht angemeldet. Würde durch seine fehlende Anmeldung ein Eintragungshindernis für den C bestehen? Theoretisch dürfte kein Hindernis bestehen, weil der D erst durch die Eintragung in das HR zum Gesellschafter wird und unter den § 108 HGB fallen würde, oder?
Ich hoffe, mein Problem ist nachvollziehbar.