Nach dem Gesetz und der GesellschafterlistenVO müsste doch bei Gründung auch folgende Liste möglich sein:
Eine Art reiner Text mit Zeilen:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort: (hier ausfüllen)
Nummer des Geschäftsanteils von Gesellschafter 1, Nennbetrag, jeweilige prozentuale Beteiligung am Stammkapital, Gesamtumfang der Beteiligung am Stammkapital.
Jedenfalls bei einem Gesellschafter sehe ich nicht, gegen welches gesetzliches Gebot verstoßen würde.
Die Änderung ist, dass man halt nicht die übliche "Tabelle" hat, aber eine Tabellenform ist nirgends vorgeschrieben.
Für Einschätzungen wäre ich dankbar.