Gesellschafterliste - als "Text"?

  • Nach dem Gesetz und der GesellschafterlistenVO müsste doch bei Gründung auch folgende Liste möglich sein:

    Eine Art reiner Text mit Zeilen:
    Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort: (hier ausfüllen)
    Nummer des Geschäftsanteils von Gesellschafter 1, Nennbetrag, jeweilige prozentuale Beteiligung am Stammkapital, Gesamtumfang der Beteiligung am Stammkapital.

    Jedenfalls bei einem Gesellschafter sehe ich nicht, gegen welches gesetzliches Gebot verstoßen würde.

    Die Änderung ist, dass man halt nicht die übliche "Tabelle" hat, aber eine Tabellenform ist nirgends vorgeschrieben.
    Für Einschätzungen wäre ich dankbar.

  • Letztlich ist eine Liste der Wortbedeutung nach doch nur eine geordnete Zusammenstellung bestimmter (in diesem Fall) Informationen. Bei einer langen Liste ist da sicher eine Tabelle am übersichtlichsten. Aber bei einem Gesellschafter müsste auch eine andere Darstellung möglich sein, so lange es nicht gerade Fließtext ist

  • Danke. Für die Notariatssoftware ist es einfacher, Text zu machen.
    Aus dem Wort "Liste" kann man sicherlich nicht ableiten, es müsse eine Tabelle sein - wohl aber eine geordnete Aufstellung. Diese kann aber auch verbal erfolgen.
    Übrigens bedarf auch die Tabelle gewisser Interpretationen:

    Wenn Meier in Zeile 1 steht und dann "Nr. der Geschäftsanteile", ist damit implizit die Interpretation verbunden, dass es sich um die von Meier übernommenen Geschäftsanteile handelt. Diese Interpretation wird natürlich durch den Eintrag in derselben Zeile ermöglicht. Aber es gibt keinen Grund, warum es nicht verbal vergleichbar möglich wäre.

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