Hallo!
Der befreite Vorerbe verkauft ein Grundstück an X. Im Kaufvertrag schreibt er, dass er nicht mit X verwandt oder verschwägert ist. Er geht von der Entgeltlichkeit aus.
Ich habe den Nacherben zur Frage der Entgeltlichkeit angehört, der meinte, der Kaufpreis sei weit unter dem Wert des Grundstücks. Grundstücke dieser Nutzungsart werden viel teurer verkauft.
Die Nachbargrundstücke des nun verkauften Grundstücks weisen die gleiche Nutzungsart auf und erscheinen auch sonst vergleichbar, sie wurden in den letzten Jahren einzeln verkauft, und das für einen erheblich höheren Kaufpreis.
Was mache ich nun? Laut Rechtsprechung muss ich, wenn der Käufer ein Dritter ist, ja davon ausgehen, dass das Rechtsgeschäft voll entgeltlich ist. Aber die vergleichbaren Nachbargrundstücke wurden für einen so viel höheren Kaufpreis verkauft, dass ich schon Zweifel an der Entgeltlichkeit habe.
Darf ich in so einem Fall vom Vorerben ein Wertgutachten der Gemeinde anfordern? Das kostet ja auch ganz schön was.
Oder muss ich eintragen? Bisschen Bauchschmerzen hätte ich dann schon.