Folgendes Problem:
Antrag vom 19.01.2021 auf Eintragung einer Zwangshypothek - dazu unechte Zwischenverfügung vom 22.01.2021 - und weitere vom 04.02.2021
Es liegen lediglich grundbuchrechtliche Mängel vor.
Die Hindernisse sind noch nicht behoben.
Am 15.02.2021 Ersuchen auf Eintragung des Insolvenzvermerks.
Ist der Antrag der Zwasi rangwahrend und der Antrag muss zuerst erledigt werden bevor der Inso-Vermerk eingetragen wird? Reicht bloße Kenntnis über Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus um die Eintragung der Zwasi abzulehnen?