Zwangshypothek - späteres Ersuchen auf Eintragung Insolvenzvermerk

  • Folgendes Problem:

    Antrag vom 19.01.2021 auf Eintragung einer Zwangshypothek - dazu unechte Zwischenverfügung vom 22.01.2021 - und weitere vom 04.02.2021
    Es liegen lediglich grundbuchrechtliche Mängel vor.

    Die Hindernisse sind noch nicht behoben.

    Am 15.02.2021 Ersuchen auf Eintragung des Insolvenzvermerks.

    Ist der Antrag der Zwasi rangwahrend und der Antrag muss zuerst erledigt werden bevor der Inso-Vermerk eingetragen wird? Reicht bloße Kenntnis über Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus um die Eintragung der Zwasi abzulehnen?

  • Also gilt Schöner/Stöber, 16. Auflage Rn. 2185 in diesem Fall nicht? Ich finde leider nichts dazu, dass dies ab Kenntnis der Insolvenzeröffnung nicht mehr gilt.

  • ME ist der Insovermerk nicht rangfähig und ist (so denn der Rest keinen Grund zu Beanstandungen hat, wie zB fehlendes Siegel) umgehend einzutragen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)


  • Im Zwangsvollstreckungsverfahren gibt es so eine Vorschrft wie den § 878 BGB nicht.

    Nein. Aber diese Vorschrift gibt es ja im Grundbuchverfahren und in diesem Verfahren befinde ich mich ja gerade. Deshalb bin ich mir so unsicher.

    Die Eintragung einer Zwangshypothek ist aber eben auch Zwangsvollstreckung. Das GBA ist insoweit auch Vollstreckungsorgan.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten. Die Entscheidung von 45 ist das was mir die ganze Zeit gefehlt hat :)

    Der Inso-Vermerk wird nun eingetragen und die ZwaSi natürlich nicht :)

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