Insolvenz des Kostenschuldners

  • Hallo in die Runde,
    weiß jemand, wie es mit den Gerichtskosten gehandhabt wird, wenn der Kostenschuldner insolvent ist?
    Im vorliegenden Fall lag ein Antrag des Landes auf Zwangsversteigerung vor, welches ja gebührenbefreit ist, so dass die Gebühr KV 2210 dem Schuldner zum Soll gestellt wurde. Nach Eröffnung eines Inso- Verfahrens über das Vermögen des Schuldners wurden die Kosten von der GK niedergeschlagen und der ZVG-Antrag von der Gläubigerin zurückgenommen. Sind die Kosten für die Antragsrücknahme festzustellen (aber nicht dem Schuldner zum Soll zu stellen)?

  • Kann man vielleicht in einem Thema abarbeiten, der Eröffnung von zwei identischen hätte es nicht bedurft.
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?93560-Insolvenz-des

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (18. Februar 2021 um 14:25)

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