Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe leider keinen aktuellen Thread zu diesem Problem gefunden und versuche auf diesem Wege eure Erfahrungen in Kenntnis zu bringen:
Ich bin Rpflin in Nds. Es wurde ein nicht unerheblicher Geldbetrag hinterlegt. Es wurde die NLP eingerichtet.
Um den Nachlass abwickeln zu können, bedarf es nunmehr eines Kontos - allerdings findet mein NLP keine Bank, welche ihm ein Konto eröffnen wollen.
Ich selbst habe auch schon mit verschiedenen Banken gesprochen, aber es wird ständig auf eine neue Richtlinie hingewiesen und dass eine Kontoeröffnung für die unbekannten Erben des Erblassers, vertreten durch den NLP nicht möglich wäre. Allerdings kann ich dies nach wie vor nicht nachvollziehen. Wie sieht das bei euch aus? Machen die Banken bei euch auch Probleme?
Es wurde nunmehr von hier aus auch überlegt, ob eine Zahlung aus der Hinterlegung heraus an die Gläubiger möglich wäre. Die Hinterlegungsstelle lässt nunmehr jedoch schon seit 2 Monaten auf eine Antwort warten bzw. hat dies noch immer nicht wirklich prüfen können.
Wie sind da eure Erfahrungen? Kann aus der Hinterlegung heraus Zahlung geleistet werden?
Nach Rücksprache mit weiteren Kollegen aus Nachbargerichten tritt dieses Problem wohl auch dort auf, es konnte dort bisher jedoch immer anders gelöst werden (es wurde ein Erbe aufgespürt o.ä).
Ich würde mich über eure Erfahrungen/Meinungen freuen.