Hallo,
wir haben Forderungen gegen Schuldner A und Schuldner B.
Die Schuldner kennen sich und A bekommt noch Geld von B. A hat deshalb das Konto des B bei der Sparkasse gepfändet.
Wir sind Gläubiger des A.
Meine Frage: Gibt es eine Pfändungsmöglichkeit, wonach wir uns in die Pfändung des Kontos des B durch A "einpfänden", so dass die Sparkasse nicht an A, sondern an uns zahlt, wenn die Pfändung erfolgreich ist.
Oder kann ich den Auszahlungsanspruch des A nur bei B (Drittschuldner) pfänden?
Ich weiß, dass ist ein komplizierter Sachverhalt.
Danke vorab.
Liane