Pfändung Auszahlungsanspruch nach vorheriger Pfändung des Kontos

  • Hallo,

    wir haben Forderungen gegen Schuldner A und Schuldner B.

    Die Schuldner kennen sich und A bekommt noch Geld von B. A hat deshalb das Konto des B bei der Sparkasse gepfändet.

    Wir sind Gläubiger des A.

    Meine Frage: Gibt es eine Pfändungsmöglichkeit, wonach wir uns in die Pfändung des Kontos des B durch A "einpfänden", so dass die Sparkasse nicht an A, sondern an uns zahlt, wenn die Pfändung erfolgreich ist.

    Oder kann ich den Auszahlungsanspruch des A nur bei B (Drittschuldner) pfänden?

    Ich weiß, dass ist ein komplizierter Sachverhalt.

    Danke vorab.

    Liane

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