• Ich habe eine Zusage von einem OLG und wollte mich mal kurz informieren was ist wenn ich merke das das Rechtspfleger Studium nichts für mich ist. Während der Probezeit ist es ja klar das ich einfach kündigen kann aber wollte aber auch nachfragen was ist mit der Kündigung nach der Probezeit? Muss ich irgendwelche Studiengebühren nachzahlen ?

    Danke für eure Antworten

  • Die Frage ist so pauschal nicht zu beantworten.

    Wenn du zu deinem Dienstherr gehst und sagst: "Du, ich hab ja keine Lust mehr.." dann zahlst du außer der Freigrenze definitiv was zurück.

    Wenn du aber seltsamerweise anhand deiner Motivation alle Klausuren versaust, wird dich keiner halten können, zahlen musst du dann auch nicht.

  • Ich bin zwar auch erst ab diesem Jahr dabei, jedoch würde ich gerne etwas dazu sagen. Es gibt viele Menschen, die unbedingt das Rechtspflegerstudium absolvieren möchten und aufgrund von Noten (in NRW in Mathe, Deutsch und Englisch mind. eine 3) abgelehnt wurden. Du hast die Möglichkeit bekommen diesen Studiuengang zu absolvieren. Dafür solltest du dankbar sein und dies schätzen. Bei mir war es so, dass ich eine schriftliche Erklärung abgeben musste, in welcher ich bestätige, dass ich mir zu 100% sicher bin, dass ich das ganze durchziehen möchte. Ich denke mal, dass du solch eine Erklärung auch abgeben musstest bzw. mehrmals gefragt wurdest, ob du das wirklich machen möchtest. Ich habe auch eine Belehrung unterschreiben müssen, in welcher steht, dass man bei einem vorzeitigen Abbruch des Studiums einiges zurück zahlen muss. Ich würde dir raten (wenn du jetzt schon Zweifel hast) dir das ganze gut zu überlegen. Du nimmst dadurch unnötig den Platz von anderen Bewerbern ein. Schätze das was du hast und die Möglichkeit, die du bekommen hast!

    Liebe Grüße

  • Ja, du musst bei Kündigung Rückzahlungen leisten. In meinem Jahrgang hatte jemand sehr früh gekündigt, denn es war absolut nichts für denjenigen. Sie war so unglücklich, dass sie auch alles zurückbezahlt hätte. Ja, du darfst jederzeit die Ausbildung beenden.

    Die einzige Frage die zu beantworten ist:

    Ist es für dich sinnvoll die Ausbildung jetzt zu beenden, egal zu welchem Zeitpunkt du dir die Frage stellst.

    Und wenn es für dich sinnvoll und absolut notwendig ist, wirst Du auch die Konsequenzen tragen wollen.

    Anderenfalls wirst du dir überlegen, ob das Durchziehen der Ausbildung nicht besser für dich ist. Und dann kündigst du nicht und hast auch keine dementsprechenden Konsequenzen.

  • Ergänzend zu #5:

    Die Kollegen in der Praxis warten händeringend auf neue Kollegen, um die vorhandenen Löcher wenigstens ein wenig zu stopfen.

    Es ist daher wirklich ratsam, sich das vorher genau zu überlegen und vielleicht die Stelle lieber einem Nachrücker zu geben, der das auch zu schätzen weiß.

  • Auch wenn es dem TE nichts nützt und in Corona-Zeiten auch nur sehr eingeschränkt gilt:

    Bei Unsicherheit vorher einfach mal beim nächsten Wohnsitzgericht oder größeren AG am Sitz eines LG wegen eines Praktikums nachfragen. Bei konkretem Interesse am Beruf ermöglichen wir zumindest bei uns gern ein Praktikum (aktuell wegen Corona nicht).

    Aber wenn mit verschnörkelter Urkunde ein Beamtenverhältnis begründet wird, bei Dienstantritt ein Eid geleistet wird, wenn Anwärterbezüge gezahlt werden in einer Höhe von der die allermeisten Studenten nur träumen können, dann sollte man sich schon vorher überlegen, ob man das durchziehen möchte.
    Mein Post richtet sich auch nicht gegen den TE, sondern an alle potentiellen Kandidaten, die vielleicht auf das Forum stoßen und das lesen.

    Ein Beamtenverhältnis ist wie eine Art Ehe, bei der man sich auch Treue bis zum Tod schwört. Drüm prüfe, wer sich ewig bindet...

  • Tja, merkwürdige Aussage eines künftigen Anwärters.....

    Ich glaube, da müssen die OLGs tatsächlich noch an den Einstellungstests basteln.

  • Tja, merkwürdige Aussage eines künftigen Anwärters.....

    Vergleiche Zitat: "Wer abenteuerlustig ist und wenig Moral besitzt, darf natürlich auch gerne in Hessen mit den ganzen Vorteilen studieren und dann später mittels Tauschantrag zurück nach Baden-Württemberg wandern." (Zuschläge Wohnung)

    Oder hier: Vorschuss für Rechtspflegeranwärter

    Ohne Worte.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Wenn du aber seltsamerweise anhand deiner Motivation alle Klausuren versaust, wird dich keiner halten können, zahlen musst du dann auch nicht.

    Klassischer Fall von moral hazard. Nicht alles was recht ist, ist auch richtig.

    In der Tat. Ich habe keinesfalls beabsichtigt, diese Methode weiterzuempfehlen oder selbst anzuwenden. Nur ist es kein Geheimnis und die Frage wurde nicht zum ersten Mal gestellt.

    Ich bin froh angenommen worden zu sein und ab September endlich mein Traum erfüllen darf ;)

  • Tja, merkwürdige Aussage eines künftigen Anwärters.....

    Vergleiche Zitat: "Wer abenteuerlustig ist und wenig Moral besitzt, darf natürlich auch gerne in Hessen mit den ganzen Vorteilen studieren und dann später mittels Tauschantrag zurück nach Baden-Württemberg wandern." (Zuschläge Wohnung)

    Oder hier: Vorschuss für Rechtspflegeranwärter

    Ohne Worte.

    "und wenig Moral besitzt.." schildert doch ganz gut dar, dass ich nichts davon halte oder hätte ich da noch einen Satz hinschreiben sollen, der bestätigt, dass ich das nicht für richtig halte?

    Zu meiner Frage bezüglich des Vorschusses verstehe ich nicht ganz, was falsch daran ist. Nicht jeder bekommt Unterstützung im Voraus (seitens Eltern z.B) und kann sich prima für ein Umzug vorbereiten.

    Ah ja: Ohne Worte :)

  • Ein Beamtenverhältnis ist wie eine Art Ehe, bei der man sich auch Treue bis zum Tod schwört. Drüm prüfe, wer sich ewig bindet...

    Ich hoffe für alle verheirateten Leute hier, dass ihre Ehe gleichberechtigter ist als ein Beamtenverhältnis ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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