Ich habe eine Zusage von einem OLG und wollte mich mal kurz informieren was ist wenn ich merke das das Rechtspfleger Studium nichts für mich ist. Während der Probezeit ist es ja klar das ich einfach kündigen kann aber wollte aber auch nachfragen was ist mit der Kündigung nach der Probezeit? Muss ich irgendwelche Studiengebühren nachzahlen ?
Danke für eure Antworten