Gegen den Schuldner wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, aufgrund dessen Pfändungen auf seinem P-Konto erfolgen.
Der monatlich pfändungsfreie Betrag ist 2.000,00 EUR was der Schuldner durch Vorlage einer Bescheinigung nach § 850 k Abs. 5 ZPO nachgewiesen hat.
Der Schuldner teilt nun dem Vollstreckungsgericht mit, dass aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels im Monat Januar zwei Löhne auf seinem Konto in Höhe von insgesamt 5.000,00 EUR eingegangen sind und weist dies auch nach.
Sein monatlicher Verdienst ist 2.500,00 EUR somit sind grundsätzlich 500,00 EUR pro Monat pfändbar. Im Monat Januar wird somit alles gepfändet, was 2.000,00 EUR übersteigt, also 3.000,00 EUR.
Der Schuldner beantragt, die monatliche Pfändungsfreigrenze einmalig auf 4.000,00 EUR zu erhöhen. Als Grund gibt er an, dass er das Geld zum Leben für sich und seine Familie braucht.
Bei Stattgabe würden dem Schuldner zwei monatliche pfändungsfreie Beträge verblieben, nur eben in einem Monat.
Kann dem Antrag entsprochen werden oder ist es vorliegend einfach Pech für den Schuldner, dass zwei Lohnzahlungen in einem Monat auf seinem Konto eingehen?