Vorgelegt wurde ein Erbschein (3 Erben) und ein notarieller Abschichtungsvertrag (1 Erbe scheidet aus-Anwachsung an die übrigen).
Ich habe bereits mehrfach die erforderliche UB angefordert.
Seit Ewigkeiten werde ich von einem der Erben hingehalten bezüglich der UB, jetzt meldet er sich gar nicht mehr.
Was tun, um die Sache zum Abschluss zu bringen?
Einfach zurückweisen geht m. E. auch nicht, die Wirksamkeit des Abschichtungsvertrag hängt doch nicht von der UB ab (?)
Eingetragen ist immer noch der Verstorbene...
Hat jemand eine Idee?
Abschichtungsvertrag und fehlende UB
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Hat jemand eine Idee?Ja. Der Antrag ist zurückzuweisen (§18 I S. 2 GBO).
Einfach zurückweisen geht m. E. auch nicht, die Wirksamkeit des Abschichtungsvertrag hängt doch nicht von der UB ab (?)
Das ist aber ohne Relevanz. Der Antrag erfüllt nicht die erforderlichen Eintragungsvoraussetzungen und ist daher zurückzuweisen.Man könnte auch erwägen, ob man die Einreichung einer UB über §82 GBO mit Festsetzung von Zwangsgeld erzwingen kann. Damit wäre ich mir jetzt aber ad hoc nicht ganz sicher.
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Die Zurückweisung ist vermutlich das Effektivste. Sie ist auch im Fall des HansOLG, Beschluss vom 29.05.2015, 13 W 21/15, erfolgt, siehe hier:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1032142
Alsdann wäre das Verfahren nach § 82 GBO einzuleiten.
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