Auf der Rechtsantragstelle haben drei Herren vorgesprochen, die zusammen eine Wohnung bewohnen. Für diese Wohnung wurde ihnen eine Räumungsklage aufgrund Mietrückständen zugestellt, gegen die Sie sich wehren möchten, da sie nach ihrer Auffassung beweisen können, dass sie die Miete vollständig bezahlt haben.
Ich würde eine Klageerwiderung gegen die Räumungsklage auf nehmen.
1) Liege ich da richtig?
Die Herren sind Landsmänner und sprechen die selbe afrikanische Muttersprache. Von den drei Herren spricht einer sehr gut deutsch, einer ein wenig und der andere gar nicht.
2) Kann ich den Antrag aufnehmen, indem ich den Erschienenen, der sehr gut deutsch spricht als "Dolmetscher einsetze" oder kann der Antrag nur mit einem Dolmetscher aufgenommen werden?