Lohnpfändung in Spanien

  • Wir haben einen Unterhaltsschuldner, der in Spanien in einem Zahnarztlabor arbeitet. Titel ist eine Jugendamtsurkunde. Hat jemand Erfahrung mit Zwangsvollstreckungen in Spanien? Wenn ja, wie muss ich vorgehen? Die Wohnadresse ist nicht bekannt, nur die Adresse des Arbeitgebers.

  • Grundsätzlich könnte man die Anwendbarkeit des § 16 ZPO prüfen, vgl. BeckOK ZPO/Riedel, 39. Ed. 1.12.2020, ZPO § 828 Rn. 7:

    Zitat

    Hat der Schuldner seinen bisherigen Wohnsitz aufgegeben und kann weder sein inländischer Aufenthaltsort noch sein neuer (ausländischer) Wohnsitz ermittelt werden, so richtet sich die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts nach dem letzten bekannten Wohnsitz (§ 16; LG Hamburg Rpfleger 2002, 467).

    Ob der spanische Arbeitgeber den Pfüb eines deutschen Gerichtes anerkennt, ist allerdings wieder eine andere Baustelle.

    Für die Beantragung einer Pfändung in Spanien, müsste man ggf. wissen, wann die JA-Urkunde errichtet wurde.

  • Für einen ersten Überblick empfiehlt sich das hier.

    Das ist eine gute Quelle. In der Regel ist es so, dass solche Anträge über das BfJ weiter geleitet werden. Im Zweifel die mal direkt anschreiben.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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