MOIN J
Laut Münchener Kommentar zum BGB8. Auflage § 27 Rn. 5 kann eine juristische Person zum Vorstand eines Vereinsbestellt werden…
In meinem VR-Fall wurde in derMitgliederversammlung ein eingetragener Verein (!) zum Vorstand gewählt … esscheint zu gehen… was meint ihr…. DANKE für Anregungen….
juristische Person als Vorstandsmitglied eines Vereines
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Hab auch entsprechendes vorliegen. Kommt mir in meinem Fall allerdings, unabhängig von der Vorstandsfrage, insgesamt etwas dubios vor.
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Ja, das ist zulässig. Vgl. auch HRP Registerrecht, 11. Auflage, Rn. 2129 und 2141 (hier mit Hinweis auf Stöber, Otto, Vereinsrecht, Rn. 405). Das kommt z. B. bei übergeordneten Verbänden von Sportvereinen vor.
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Wobei wir gerade per privater Nachricht festgestellt haben, dass wir anscheinend ähnliche Anmeldungen mit wahrscheinlich den identischen Beteiligten vorliegen haben. Sollte noch jemand einen rel. neuen Verein haben, wo bei einem 0815 Verein plötzlich eine (seltsam anmutende) Satzungsänderung und Vorstandswechsel kommt, wo eine juristische Person Vorstand wird und der Vereinsname etwas seltsam anmutet, wäre ich gerne an einer Nachricht interessiert.
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Auch ich habe bei einem gerade eingetragenen Verein eine Vorstandsänderung und es soll ein anderer eingetragener Verein alleinvertretungsberechtigt sein.
Der Name soll auch geändert werden. Er soll dann den Namen des Vorstands des vertretungsberechtigen Vereins bekommen.
Mir erscheint es auch alles suspekt. -
Ok, das ist dann Verein Nummer 3 mit identischen Beteiligten. Es bleibt spannend.
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Es scheinen in ganz NRW bei mehrerern Gerichten entsprechende Anmeldungen eingegangen zu sein, wobei anscheinend überall die selben Personen und der selbe Verein auftritt. Teilweise wurde auch schon eingetragen. Was der Hintergrund ist, ist noch dubios.
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