Die Ehefrau A war als Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen. Sie hat 1994 1/2 Anteil auf den Ehemann B übertragen. Im Grundbuch wurde jedoch fälschlicherweise B als Alleineigentümer eingetragen.
Nun beantragt A die Grundbuchberichtigung, da ja nur ein 1/2-Anteil übertragen wurde.
Zwischenzeitlich wurden in Abt. III 2 Grundschulden gelöscht. Nur B hat dieser Löschung zugestimmt.
Was ist von mir zu veranlassen?
Amtswiderspruch nach § 53 GBO gegen Eigentumsübertragung und Löschung der Grundschulden? Wie geht es dann weiter?
Oder Grundbuchberichtigung, weil Unterlagen (Bewilligung, Auflassung von 1994) vorliegen?
Vielen Dank im voraus.