Einführung der eAkte

  • Müssen bei der eAkte die Betreuer ihre Rechnungslegungen und Vermögensverzeichnisse elektronisch einreichen ?
    Sonst wäre das ja ein Riesenaufwand, diese Unterlagen alle zuerst einzuscannen.
    Was passiert mit den bisherigen Papierakten ? Werden diese digitalisiert ?

  • Müssen bei der eAkte die Betreuer ihre Rechnungslegungen und Vermögensverzeichnisse elektronisch einreichen ?
    Sonst wäre das ja ein Riesenaufwand, diese Unterlagen alle zuerst einzuscannen.
    Was passiert mit den bisherigen Papierakten ? Werden diese digitalisiert ?

    Eine Digitalisierung der bisherigen Papierakten wird sicher nicht passieren. Den Aufwand kann niemand leisten.

    Ansonsten werden (ehrenamtliche) Betreuer nach wie vor alles in Papierform einreichen, was dann bei Gericht gescannt wird.

    Den Vorteil der elektronischen Akte in Betreuungssachen sehe ich noch nicht so recht.

  • Eine Digitalisierung der bisherigen Papierakten wird sicher nicht passieren.

    In Bayern wurde es getestet und man hat festgestellt, dass das nicht sinnvoll ist. Daher sollen nur Neuverfahren elektronisch geführt werden und der Bestand in Papier verbleiben.
    M.E. auch die einzig sinnvolle Handhabung.

  • Eine Digitalisierung der bisherigen Papierakten wird sicher nicht passieren.

    In Bayern wurde es getestet und man hat festgestellt, dass das nicht sinnvoll ist. Daher sollen nur Neuverfahren elektronisch geführt werden und der Bestand in Papier verbleiben.
    M.E. auch die einzig sinnvolle Handhabung.

    Sehe ich auch so. In Verwaltungssachen arbeiten wir bereits weitgehend mit elektronischer Akte. Vorrangig macht die elektronische Akte dort Sinn, wo ich auch elektronisch - rechtskonform - mit meinen Beteiligten kommunizieren kann; das sind ja derzeit im Regelfall nur die Anwälte über beA (oder in Verwaltungssachen die anderen Justizbehörden). Die meisten Abteilungen am Amtsgericht, die in der Regel Laien als Verfahrensbeteiligte haben oder auch viel mit Externen zu tun haben - Verfahrensbeistände, Sachverständige, Dolmetscher etc. (also Leute die technisch nicht so hochgerüstet sind, dass sie über aktuell zulässige Wege elektronisch mit uns kommunizieren dürfen) - sollten eigentlich als letzte die eAkte erhalten.

    Dann kann bei Neuanlagen auf eAkte umgestellt werden und wenn der Restbestand an Alt-Papierakten so gering ist, kann dann auch auf Hybridakte umgestellt werden, dass relevante Unterlagen (letzte Begutachtung, letzte Rechnungslegung etc.) eingescannt werden und die Jahre davor dann in der Papierakte schlummern, wo man sie bei Bedarf wieder aus dem Regal ziehen kann.

  • Ich bin ja ein Verfechter des öffentlichen Glauben der Bestallungsurkunde und nicht wie eine Anzahl von Volljuristen, die mir immer mit irgendwelchen Beschlüssen zur Beweiskraft meiner Legitimität kommen wollen.

    Ist denn auch eine digitale Bestallungsurkunde angedacht? Welche man ja über ein Blockchain-Verfahren zum Beispiel tagesaktuell mit einer Signatur zur Verfügung stellen oder auch wieder einziehen könnte?

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher


  • Ist denn auch eine digitale Bestallungsurkunde angedacht? Welche man ja über ein Blockchain-Verfahren zum Beispiel tagesaktuell mit einer Signatur zur Verfügung stellen oder auch wieder einziehen könnte?

    Denkst Du nicht, dass das etwas weit vorgegriffen ist? Dem Fragesteller ging es hier um die Einführung einer "anderen" Aktenführung bei Gericht, Du bist schon 4 Querstraßen in diesem Bild weiter.

    Oder hab ich einfach die Ironie nicht erkannt?? :gruebel:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti


  • Ist denn auch eine digitale Bestallungsurkunde angedacht? Welche man ja über ein Blockchain-Verfahren zum Beispiel tagesaktuell mit einer Signatur zur Verfügung stellen oder auch wieder einziehen könnte?

    Denkst Du nicht, dass das etwas weit vorgegriffen ist? Dem Fragesteller ging es hier um die Einführung einer "anderen" Aktenführung bei Gericht, Du bist schon 4 Querstraßen in diesem Bild weiter.

    Oder hab ich einfach die Ironie nicht erkannt?? :gruebel:

    Ich finde solche Fragen nicht abwegig. Derzeit ist die elektronische Akte in weiten Teilen eine Art Computer-Fotoalbum, in der viele eingescannte Dokumente eingelagert sind. Ich finde es daher legitim nachzufragen, ob eine digitale Akte angedacht wird, dass man sich auch gedanklich von einem Dokument löst, und dann geschützte Datenhaufen dann eine Bestallungsurkunde, ein Erbschein, oder eine Scheidungstitel o. ä. darstellen. Das würde sicherlich einige Fragen aufwerfen, die mein Vorstellungsvermögen bei Weitem übersteigen, aber sicher auch mehr Möglichkeiten eröffnen, die mein Vorstellungsvermögen ebenfalls bei Weitem übersteigen.
    Aber Corona zeigt ja nun, dass es sinnvoll sein kann, so gut es geht, alle technischen und digitalen Möglichkeiten zu nutzen und ggf. statt zwei Schrittchen vor und einen wieder zurück auch mal mutig voranzuschreiten. Da wäre für mich eine Digitalakte zukunftsrächtiger als eine reine eAkte.

  • @#9 und #12: Könnt Ihr alles gern machen. Mirwegen gern unter einer anderen Threadüberschrift.

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  • Es wird eine Herausforderung und ein Kraftakt, aber es ist notwendig und der Lauf der Zeit.
    ....

    Inwieweit ist denn die elektronische Akte im Betreuungsgericht "notwendig"? :gruebel:

    Spätestens am 01.01.2026 sind doch alle Gerichte zur elektronischen Aktenführung verpflichtet.

    In NRW wird die elektronische Akte eifrig pilotiert. Mittlerweile auch in Betreuungssachen.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • Es wird eine Herausforderung und ein Kraftakt, aber es ist notwendig und der Lauf der Zeit.
    ....

    Inwieweit ist denn die elektronische Akte im Betreuungsgericht "notwendig"? :gruebel:

    Spätestens am 01.01.2026 sind doch alle Gerichte zur elektronischen Aktenführung verpflichtet.

    In NRW wird die elektronische Akte eifrig pilotiert. Mittlerweile auch in Betreuungssachen.


    Und wie funktioniert es? Wer scannt die ganzen eingehenden Papiermassen, insbesondere die Rechnungslegungen und die zugehörigen Belege? :gruebel:

  • @#9 und #12: Könnt Ihr alles gern machen. Mirwegen gern unter einer anderen Threadüberschrift.

    Entschuldigung, ich wußte nicht, dass hier nur der Sprung vom Fax zur PDF gemeint war.

    Ist wahrscheinlich auch ein Grund, warum ich vor 25 Jahren die Justiz verlassen habe. Mein Gedanke war ehrlich eine ganzheitliche Elektronische "Akte" oder zukünftige digitale Kommunikation. Es ist ein Thema das Berufsbetreuer umtreibt, da wir die Tonnen von Papier und das damit verbundene Porto nicht erstattet bekommen und wir auch oft nur als Boten und Ausdruckersatz mißbraucht werden.

    Ich halte meine Frage schon für berechtigt und bin erschrocken, dass ich das Gefühl haben muss, hier einige aus der Höhle hervorgelockt zu haben.

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  • Inwieweit Rechnungslegungen bereits gescannt werden, kann ich nicht sagen. Man beginnt ja mit Neueingängen.

    Grundsätzlich werden die in Papierform eingehenden Schriftsätze (je nach Gericht) von Wachtmeistern gescannt. Dafür gibt es extra Geräte und auch Schulungen.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • @#9 und #12: Könnt Ihr alles gern machen. Mirwegen gern unter einer anderen Threadüberschrift.

    Entschuldigung, ich wußte nicht, dass hier nur der Sprung vom Fax zur PDF gemeint war.

    Was meinst du mit "nur"? :gruebel: Vermutlich ahnst du nicht, welche große Umstellung von Software und Arbeitsweise mit der elektronischen Akte verbunden ist. Und was hat das ganze mit dem Fax zu tun?

    Ist wahrscheinlich auch ein Grund, warum ich vor 25 Jahren die Justiz verlassen habe. Mein Gedanke war ehrlich eine ganzheitliche Elektronische "Akte" oder zukünftige digitale Kommunikation. Es ist ein Thema das Berufsbetreuer umtreibt, da wir die Tonnen von Papier und das damit verbundene Porto nicht erstattet bekommen und wir auch oft nur als Boten und Ausdruckersatz mißbraucht werden.

    Die ganzheitliche elektronische Akte wird auch kommen, allerdings nicht der von dir angesprochene elektronische Betreuerausweis. Da würde sich die Frage stellen, ob das bloße Vorzeigen auf einem Tablet von anderen Behörden, Banken usw. akzeptiert wird. Und bei einer schriftlichen Antragstellung für den Betreuten funktioniert es nicht.

    Dass Betreuer als "Boten oder Ausdruckersatz" mißbraucht werden würden, kann ich aus der hiesigen Praxis nicht bestätigen. Unsere Berufsbetreuer geben bei passender Gelegenheit Rechnungslegungen und andere Schreiben persönlich bei Gericht ab und sparen sich oftmals das Porto.

    Ich halte meine Frage schon für berechtigt und bin erschrocken, dass ich das Gefühl haben muss, hier einige aus der Höhle hervorgelockt zu haben.

    Du hast die Frage vielleicht auch nur 10 Jahre zu früh gestellt. ;)


  • Und wie funktioniert es? Wer scannt die ganzen eingehenden Papiermassen, insbesondere die Rechnungslegungen und die zugehörigen Belege? :gruebel:

    Selbstverständlich müsste die Rechnungslegung an sich gescannt werden, nicht aber die Girokontoauszüge und Rechnungsbelege.
    Diese bleiben ja auch bisher nicht in der Akte.
    Neu ist das Scan-Problem aber dann , wenn der Rechtspfleger Belege zu anderen Konten wie z.B. Depotauszüge, Sparbuchauszug, Auszug der Bausparkasse, Bescheinigungen über akt. Rückkaufswerte von Versicherungen etc. aus dem Papierberg der Rechnungslegung "entnimmt" und diese für nachträglich "scannenswert" hält.
    Wer das dann machen soll ?:gruebel:
    In forumSTAR sollte im Formular 93 ein neuer Verfügungspunkt "Nachscannen" dann vorhanden sein.;)

    Es sollte allen beim Betreuungsgericht klar sein , dass wir dort noch jahrzehntelang mit Papier wegen den Rechnungslegungen zu tun haben werden; ehrenamtliche Betreuer werden wohl kaum zur elektronischen Einreichung gezwungen werden.
    Im übrigen ist der Verdacht begründet , dass bisherige Papierakten in Papierform weitergeführt werden.

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