Testamentsvollstreckervermerk wieder löschen?

  • Hallo,

    gemäß not. Testament vom 10.12.2018 wurde der Sohn zum Erben benannt.

    TV wurde angeordnet. Aufgabe des TV war es, dafür zu sorgen, dass Vereinbarungen aus einem Grundstücksüberlassungsvertrag aus dem Jahre 2017 durchgeführt werden.

    TV Vermerk wurde zusammen mit dem Erben ins GB eingetragen.

    Nun kommt von der Nachlassabteilung noch ein handschriftliches Testament vom 01.06.2019, in dem der Erblasser verfügt, dass xy kein TV mehr sein soll.

    Muss ich als GBA jetzt tätig werden?

  • Wenn es nur um die Person des Testamentsvollstreckers geht, ist der nach § 52 GBO angebrachte Vermerk doch nach wie vor richtig, weil er über die Person des TV keine Auskunft gibt.

    Zumindest ist es nicht offensichtlich, dass damit die Aufhebung der Anordnung der Testamentsvollstreckung insgesamt gemeint ist. Denkbar ist es jedoch. Das würde mich allerdings erst beschäftigen, wenn der TV auftritt und ich etwas eintragen soll.

  • Wenn es nur um die Person des Testamentsvollstreckers geht, ist der nach § 52 GBO angebrachte Vermerk doch nach wie vor richtig, weil er über die Person des TV keine Auskunft gibt.

    Zumindest ist es nicht offensichtlich, dass damit die Aufhebung der Anordnung der Testamentsvollstreckung insgesamt gemeint ist. Denkbar ist es jedoch. Das würde mich allerdings erst beschäftigen, wenn der TV auftritt und ich etwas eintragen soll.

    Oder wenn der Erbe ohne den TV auftritt und etwas eingetragen werden soll.

    Ohne entsprechenden Antrag wird der TV-Vermerk ohnehin nicht gelöscht. Es wird sich aber so oder so über kurz oder lang die Frage stellen, wie das materielle Nichtbestehen der TV beizeiten im Grundbuchverfahren nachzuweisen ist. Hierfür kommt entweder ein Erbschein ohne TV-Vermerk oder - billiger - ein Beschluss des Nachlassgerichts über die Nichternennung eines TV nach § 2200 BGB in Betracht.

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