Hier schleicht sich immer mehr ein, dass Betreuer anstelle der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben i.S. der §§ 1908i, 1841 BGB eine sog. "Durckansicht der Umsätze" der Konten, vor allem des Girokontos, vorlegen und dann nur noch die zugehörigen Belege (Rechnungen, Quittungen über Bargeldauszahlungen an den Betroffenen, …) vorlegen. Auf die Vorlage von Kontoauszügen, seien es solche vom Auszugsdrucker, oder seitens der Bank papieren oder als pdf-Datei versandte, wird großzügig verzichtet.
Ich ging bisher davon aus, dass neben der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben Kontoauszüge als Belege i.S. der §§ 1908i, 1841 BGB vorzulegen sind. Akzeptieren würde ich noch als Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben eine Kopie eines Kontoauszugs (egal wie hergestellt). Daneben sollten aber eigentlich die Originale der Kontoauszüge mitvorgelegt werden?
Sehe ich das richtig? Oder zu eng? Oder bin ich oldstyle?