Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Parteien schließen einen Vergleich. Kosten werden hier gegeneinander aufgehoben. Im Vergleich wird sich u.a darüber geeinigt, dass ein Klage in einem anderen Verfahren zurückgenommen wird.
In dem weiteren Verf. erfolgt daher die Klagerücknahme und Einreichung KFA mit einer 1,0 EG. Begründung seitens Ast.: Der Klagerücknahme liegt der Vergleich zu Grunde.
Richtig? Finde keine Rspr.
Danke und viele Grüße