Wohnungseigentum/ eine Garage zu wenig

  • Im Jahre 1994 hat ein Kollege von mir Wohnungseigentum angelegt, insgesamt sechs Einheiten. In der Teilungserklärung ist mit jeder Einheit auch das Sondereigentum an einer Garage verbunden worden, entsprechend hat der Kollege auch eingetragen. Tatsächlich aber war bereits damals schon aus dem Aufteilungsplan ersichtlich, dass es nur fünf Garagen gibt, die Garage Nr. 6 schien und scheint nicht zu existieren. Das hat bis heute niemanden interessiert, jetzt hat ein neuer Eigentümer den gesamten Komplex erworben und bittet um Prüfung der Angelegenheit. Eingetragen ist in den Grundbüchern somit der gleiche Eigentümer und eine Gesamtgrundschuld. Ehrlich gesagt bin ich ein wenig viel ratlos …. Kann ich die Garage Nr. 6 einfach rausschmeißen?

  • Im Jahre 1994 hat ein Kollege von mir Wohnungseigentum angelegt, insgesamt sechs Einheiten. In der Teilungserklärung ist mit jeder Einheit auch das Sondereigentum an einer Garage verbunden worden, entsprechend hat der Kollege auch eingetragen. Tatsächlich aber war bereits damals schon aus dem Aufteilungsplan ersichtlich, dass es nur fünf Garagen gibt, die Garage Nr. 6 schien und scheint nicht zu existieren. Das hat bis heute niemanden interessiert, jetzt hat ein neuer Eigentümer den gesamten Komplex erworben und bittet um Prüfung der Angelegenheit. Eingetragen ist in den Grundbüchern somit der gleiche Eigentümer und eine Gesamtgrundschuld. Ehrlich gesagt bin ich ein wenig viel ratlos …. Kann ich die Garage Nr. 6 einfach rausschmeißen?

    Gibt es sie tatsächlich nicht (im Plan eingezeichnet und in der Abgeschlossenheitsbescheinigung erwähnt, aber nicht gebaut) oder gibt es sie rechtlich nicht (im Plan nicht vorhanden)?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Teilungserklärung: "Zu jeder Wohnung gehört das SE an der mit der gleichen Nummer im Aufteilungplan gekennzeichneten Garage"
    Aufteilungsplan: Nur fünf Garagen eingezeichnet, bezeichnet mit Nummer 1-5
    Abgeschlossenheitsbescheinigung: Garagen nicht erwähnt
    Ich denke, der Kollege hat vielleicht gar nicht in den Plan geschaut.
    die Garage Nr 6 gibt es tatsächlich nicht.

  • Dann gehört laut TE und Plan zur Wohnung 6 keine Garage. Wenn im Grundbuch "verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 6 und der Aufteilungsplan mit gleicher Nummer bezeichneten Garage" steht, geht das m.E. ins Leere (wenn auch unglücklich formuliert). Wenn dort "verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 6 und der mit im Aufteilungsplan mit Nr. 6 bezeichneten Garage" steht, ist das Grundbuch unrichtig (Eintragung so nicht beantragt und nicht bewilligt).

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