Vertrackte Erbausschlagung...

  • Ich bekomme eine Genehmigung für eine Erbauschlagung auf den Tisch gelegt. Diese wird über einen Notar eingereicht und ist gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt worden.
    Hier wird nun eine Genehmigung der Erbausschlagung beantragt. Das übliche Verfahren läuft hier an. In der Zwischenzeit kam es aber zu einem Betreuerwechsel.
    Dieser erfolgt sodann. Kann ich das jetzt überhaupt noch genehmigen? Ist das verfahrenstechnisch noch möglich?
    Zu bedenken wäre ja, dass der ehemalige Betreuer (der beim Notar für den Betroffenen ausgeschlagen hat) nicht mehr im Amt ist und von der rechtskräftigen
    Genehmigung eigentlich keinen Gebrauch mehr machen könnte, oder?! Allerdings könnte doch der neue Betreuer vielleicht die erklärte Ausschlagung weiterleiten!?
    Kann mir da jemand helfen? Danke für ein paar freundliche Hinweise.

  • Ich verstehe das Problem nicht. Ausgeschlagen hat der/die Betreute, vertreten durch den Betreuer. Die Betreuung ist nicht aufgehoben. Das Verfahren läuft weiter. Allenfalls könnte man beim (neuen) Betreuer anfragen, ob er den Antrag auf Genehmigung zurücknehmen möchte. Zugestellt wird die Genehmigung (oder die Ablehnung der Genehmigung) dem neuen Betreuer, der dann auch von ihr Gebrauch machen muss - wenn er das will.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Hallo zusammen,
    ich habe gerade das gleiche Problem mit einer Erbausschlagung und frage mich nun wie ich den Beschluss formulieren soll…
    „Dem Betreuer xy (alter oder neuer Betreuer??) wird die betreuungsgerichtliche Genehmigung zu der Erbausschlagung nach xy, Niederschrift des NL-Gerichts … etc.“
    Ich kann die Genehmigung ja eigentlich nur dem neuen Betreuer erteilen aber in der Niederschrift vom Nachlassgericht steht ja der alte Betreuer… Hilfe :(

  • Das kann auch gar nicht anders sein, weil nicht der aktuelle, sondern der vormalige Betreuer gehandelt hat. Es ist demnach ausgeschlossen, eine Erklärung des aktuellen Betreuers zu genehmigen, welche dieser überhaupt nicht abgegeben hat.

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