Laut der Grundschuldbestellung "bedarf die Abtretung der Grundschuld an einen Dritten der Zustimmung des Eigentümers".
Bewilligt wird: "Eintragung der Grundschuld nebst Zinsen im Grundbuch".
Laut Schöner/Stöber Grundbuchrecht 16. Auflage 2020, Rn. 2379 muss die Abtretungsbeschränkung in die Eintragungsbewilligung aufgenommen werden.
Ist die Abtretungsbeschränkung jetzt von der Bewilligung erfasst oder müsste die Bewilligung lauten: Bewilligt wird die Eintragung der Grundschuld nebst Zinsen und Abtretungsbeschränkung im Grundbuch?
Was würdet ihr hier tun?