Abtretungsbeschränkung bei Grundschuld eintragen?

  • Laut der Grundschuldbestellung "bedarf die Abtretung der Grundschuld an einen Dritten der Zustimmung des Eigentümers".

    Bewilligt wird: "Eintragung der Grundschuld nebst Zinsen im Grundbuch".

    Laut Schöner/Stöber Grundbuchrecht 16. Auflage 2020, Rn. 2379 muss die Abtretungsbeschränkung in die Eintragungsbewilligung aufgenommen werden.

    Ist die Abtretungsbeschränkung jetzt von der Bewilligung erfasst oder müsste die Bewilligung lauten: Bewilligt wird die Eintragung der Grundschuld nebst Zinsen und Abtretungsbeschränkung im Grundbuch?

    Was würdet ihr hier tun?

  • Wenn ich nicht eindeutig erkennen kann, ob eine Bestimmung dinglich in der Bewilligung enthalten sein soll oder nur schuldrechtlicher Natur ist, frage ich oft beim Notariat nach. Entweder telefonisch oder mittels Zwischenverfügung, je nachdem wie euer Verhältnis so ist. :)
    Oft haben sie dann auch umfangreiche Vollmachten und können das (falls für Dinglichkeit erforderlich) mittels Eigenurkunde klarstellen.

  • Die Grundschuldbestellung ist mit Unterschriftsbeglaubigung.

    Aber in der Grundschuldbestellung ist der Notar zur uneingeschränkten Vertretung bei der Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt ermächtigt.

    Also würdest du eine Klarstellung durch den Notar anfordern?

  • Die Grundschuldbestellung ist mit Unterschriftsbeglaubigung.

    Aber in der Grundschuldbestellung ist der Notar zur uneingeschränkten Vertretung bei der Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt ermächtigt.

    Also würdest du eine Klarstellung durch den Notar anfordern?

    Ja, würde ich machen :)

  • Nein, würde ich nicht.

    Ich würde sofort eintragen (mit der Beschränkung). Diese wäre im übrigen auch durch Bezugnahme auf die Bewilligung gedeckt.

    Die Grundschuld ist ein dingliches Recht. Wenn nicht ausdrücklich bestimmt ist, dass die Beschränkung nur schuldrechtlich gelten soll, gehe ich immer davon aus, dass sie dinglich ist.

  • Sehe ich auch so.

    Es macht auch keinen Sinn, einen Abtretungsausschluss für die Grundschuld zu vereinbaren, wenn dieser nicht dinglich wirkt, weil es dann ja gerade kein Abrtretungsausschluss im Hinblick auf das dingliche Recht ist.

  • Ich würde bei Unklarheiten eher nachfragen. Manchmal kommen die Leute oder Notare auf die lustigsten Ideen und genau dann, wenn man meint, das kann nur so gemeint sein, wollen sie es anders...
    Ich hatte z.B. mal einen Fall, bei dem bei einem Recht ein Rangvorbehalt vereinbart aber nicht ausdrücklich zur Eintragung bewilligt und beantragt war (also so wie hier). Hätte ich im Normalfall wohl auch einfach eingetragen, da ich aber wegen etwas anderem motzen musste, habe ich bei der Gelegenheit auch nachgefragt, was mit dem Rangvorbehalt ist. Und siehe da - der sollte nicht eingetragen werden - warum auch immer. Insofern kann man (vor allem im Grundbuchwesen) nicht immer davon ausgehen, dass beantragt ist, was Sinn macht. Hier ist der Wille der Menschen ihr Himmelreich...

  • Ich würde bei Unklarheiten eher nachfragen. Manchmal kommen die Leute oder Notare auf die lustigsten Ideen und genau dann, wenn man meint, das kann nur so gemeint sein, wollen sie es anders...
    Ich hatte z.B. mal einen Fall, bei dem bei einem Recht ein Rangvorbehalt vereinbart aber nicht ausdrücklich zur Eintragung bewilligt und beantragt war (also so wie hier). Hätte ich im Normalfall wohl auch einfach eingetragen, da ich aber wegen etwas anderem motzen musste, habe ich bei der Gelegenheit auch nachgefragt, was mit dem Rangvorbehalt ist. Und siehe da - der sollte nicht eingetragen werden - warum auch immer. Insofern kann man (vor allem im Grundbuchwesen) nicht immer davon ausgehen, dass beantragt ist, was Sinn macht. Hier ist der Wille der Menschen ihr Himmelreich...

    Genau sowas ist auch bei uns immer wieder der Fall. Sie denken sich irgendwelche Sachen aus und wollen am Ende eigentlich was ganz anderes. Oder es wird auch mal was vergessen. Wir sind ja alle nur Menschen. Da ich hier an einem sehr kleinen Gericht sitze, kennt man die Notare und deren Mitarbeiter auch alle und greift eben schnell zum Hörer. Die sind super dankbar, wenn man das auf diesem schnellen und einfachen Weg klären kann und andersherum melden die sich auch mal, wenn ich vielleicht was vergessen habe oder so. Man kann gut zusammenarbeiten. :)

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