Wohnungsrecht für Minderjährigen (im Übergabevertrag)

  • Guten Morgen.
    Da meine Chefin gerade frisch in Mutterschutz mit Baby zu Hause ist, kann ich gerade leider nicht so auf Sie zurückgreifen, wie es sonst der Fall wäre.

    Mandant möchte einen Übertragungsvertrag beurkunden. Er möchte sein Grundstück auf seinen Vater übertragen.
    Sein Sohn (15 Jahre alt) soll aber ein Wohnungsrecht erhalten.

    Ist für die Einräumung des Wohnungsrechts für den Minderjährigen (auch wenn er keine Verpflichtungen eingeht) die Bestellung eines Ergänzungspflegers und die familiengerichtliche Genehmigung notwendig?

    Ich habe eine Fundstelle gefunden, wonach das Nießbrauch für Minderjährige als rechtlich nachteiliges Geschäft angesehen wird (Palandt/Ellenberger BGB § 107 Rn. 4). Wenn man dieser Ansicht folgt, muss auch der Minderjährige bei der Nießbrauchsvereinbarung durch den gesetzlichen Vertreter vertreten sein.

    Gilt das gleiche für ein Wohnungsrecht? :confused:

    In der Regel muss doch aber der Berechtigte eines Wohnungsrechts gar nicht an der Bestellung mitwirken..

    Ich bin ein wenig verunsichert.

    Vielleicht kann mich hier jemand auf den richtigen Weg bringen.

    Vielen Dank und liebe Grüße

  • Das Problem dürfte hier in einem möglichen Vertretungsschluss nach § 1629 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 1795, 181 BGB liegen.
    Wenn der Vater bei der zu Grunde liegenden Einigung gem. § 873 BGB nicht für das Kind handeln kann,
    kann dies auf seine Bewilligungsbefugnis nach § 19 GBO durchschlagen (sog. Gesamtschau).

    Nur wenn das Rechtsgeschäft lediglich rechtlich vorteilhaft ist, braucht das Kind keinen Ergänzungspfleger.
    Hier kommt es m.E. auf den Inhalt des Wohnrechtes an:
    nur das reine Wohnen ist klar vorteilhaft.
    Soll das Kind jedoch Pflichten übernehmen, z.B. Instandhaltungskosten zahlen,
    dürfte es kritisch werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. April 2012 – 20 W 57/11 –, juris).

    Eine familiengerichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

    2 Mal editiert, zuletzt von Spaltenmuckel (26. Februar 2021 um 15:08)

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