Der Gläubiger G1 pfändet den Lkw des S. G2 erhebt Drittwiderspruchsklage, da er der Meinung ist, Eigentümer des Lkw zu sein. Das Incolvenzverfahren ü.d.V.d. S wird eröffnet, bevor über die Drittwiderspruchsklage entshcieden wurde.
Hat G1 ein Absonderugsrecht erworben, bzw. welchen Einfluss hat die Erhebung einer Drittwiderspruchsllage auf das Pfändungspfandrecht?