Absonderungsrecht bei Drittwiderspruchsklage

  • Der Gläubiger G1 pfändet den Lkw des S. G2 erhebt Drittwiderspruchsklage, da er der Meinung ist, Eigentümer des Lkw zu sein. Das Incolvenzverfahren ü.d.V.d. S wird eröffnet, bevor über die Drittwiderspruchsklage entshcieden wurde.

    Hat G1 ein Absonderugsrecht erworben, bzw. welchen Einfluss hat die Erhebung einer Drittwiderspruchsllage auf das Pfändungspfandrecht?

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