Photovoltaikanlage in der Teilungsversteigerung

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Teilungsversteigerungsverfahren. Verkehrswertgutachten wurde eingeholt.Hin-
    sichtlich der Photovoltaikanlage (die Anlage ist mit einer Gesamt-Nennleistung von 11,16 kW angegeben und wurde 2011 in Betrieb genommen) geht der SV von einem Marktwert von rund 29.700 Euro aus.
    Der Antragsgegner hat nunmehr mitgeteilt, dass er die Photovoltaikanlage in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt hat. Er hat die vorherigen Wechselrichter wie auch die altenSolarmodule wieder montiert. Die Anlage befindet sich jetzt wieder in dem Zustand wie zum Zeitpunkt der Scheidung. Sie ist nicht funktionsfähig, da der Wechselrichter wie auch die Solarmodule defekt sind.
    Wie gehe ich ihm Rahmen der Verkehrswertfestsetzung damit um?

  • Kommt ein wenig auf den Gesamtwert des Grundstücks und auf die Einordnung der Solaranlage als Zubehör oder als Bestandteil an. Ist sie Bestandteil und macht die Änderung mehr als 10% des VKW aus, solltest du den Sachverständigen noch mal anschreiben und um Korrektur bitten. Sind es weniger als 10% würde ich in der Terminbestimmung und im Termin darauf hinweisen, dass die Anlage defekt ist. Sollte es sich um Zubehör handeln, würde ich die Anlage als solche neu bewerten lassen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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