Hallo zusammen,
ich habe ein Teilungsversteigerungsverfahren. Verkehrswertgutachten wurde eingeholt.Hin-
sichtlich der Photovoltaikanlage (die Anlage ist mit einer Gesamt-Nennleistung von 11,16 kW angegeben und wurde 2011 in Betrieb genommen) geht der SV von einem Marktwert von rund 29.700 Euro aus.
Der Antragsgegner hat nunmehr mitgeteilt, dass er die Photovoltaikanlage in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt hat. Er hat die vorherigen Wechselrichter wie auch die altenSolarmodule wieder montiert. Die Anlage befindet sich jetzt wieder in dem Zustand wie zum Zeitpunkt der Scheidung. Sie ist nicht funktionsfähig, da der Wechselrichter wie auch die Solarmodule defekt sind.
Wie gehe ich ihm Rahmen der Verkehrswertfestsetzung damit um?