Zw.sicher.hypothek aus notarieller Urkunde und öffentl. Zustellung im Ausland

  • Hallo, vielleicht kann mir jemand sagen, ob meine Zweifel begründet sind. Ich soll eine Zwangssicherungshypothek aus einem notariellem Schuldanerkenntnis eintragen. Eingereicht wurde mir die vollstreckbare Urkunde mit Vollstreckungsklausel. Der beiliegende Zustellungsnachweis durch den französischen Gerichtsvollzieher (Schuldner wohnt in Paris)ist nicht zu gebrauchen, denn ihr ist lediglich zu entnehmen, dass die Urkunde des Notars ..... aus ...... zugestellt wurde. Welche genau ist nicht erkennbar. Dann wurde mir noch ein Zustellzeugnis eingereicht, aus dem hervorgeht, dass die begl. Abschrift der not. Urkunde des Notars ... (genau bezeichnet) im Wege der öffentlichen Zustellung an die Schuldnerin zugestellt wurde. Ist diese öffentliche Zustellung ausreichend um die Zwangssicherungshypothek einzutragen?

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