Die XY Inc., eine Firma aus Taiwan, tritt als Erwerber auf.
Zum Nachweis der Vertretungsberechtigung wird eine Bescheinigungdes Bürgermeisters der Stadt Taipeh vorgelegt, dass die Firma gemäß denBestimmungen des Gesellschaftsgesetzes der Republik China organisiert undamtlich eingetragen ist. Im weiteren Text wird aufgeführt: Name des Vertreters:Herr ABC, Vorstandsvorsitzender
Die Unterschrift des Bürgermeisters ist durch eine Notarinaus Taipeh beglaubigt.
Die Unterschrift der Notarin und die Notareigenschaft sind durch das deutscheInstitut Taipei gemäß § 13 II Konsulargesetz bestätigt.
Auf der Internetseite des deutsche Institut Taipei findetsich folgender Hinweis:
"Übergeordnete Behörde aller Handelsregister inTaiwan ist das taiwanische Wirtschaftsministerium „Ministry of EconomicAffairs“, das auf jedem taiwanischen Handelsregisterauszug erscheint.Tatsächlich ausgestellt werden die taiwanischen Handelsregisterauszüge(„company registration card“) jedoch in Taiwan von den Handelsregistern(„company registration office“).
Ein englischsprachiger Auszug einer Unternehmenseintragung kann beim Wirtschaftsministerium beantragt werden. Unternehmen, die in Taipei-Stadtregistriert sind, können dies auch bei der Taipei-Stadtregierung beantragen."
Ist die Vertretungsberechtigung ausrechend nachgewiesen?