Hallo,
ich hoffe hier aus Ihren - wenn auch zu dieser Frage erst sehr kurzen - Erfahrungen schöpfen zu können.
Bekanntermaßen gilt seit Mitte Dezember beim Verkauf von Wohnimmobilien zum Teil das Bestellerprinzip "light". Erteilen Sie vor diesem Hintergrund einem Nachlasspfleger die Genehmigung, für die Veräußerung einer Nachlassimmobilie, die unter diese Regelung fällt, die Genehmigung zur (kostenpflichtigen) Beauftragung eines Maklers?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!