Ein Berufsbetreuer wurde als Zeuge im Strafverfahren gegen seinen Betreuten geladen. Steht im Verdienstausfall gem. § 22 JVEG (höchtens 25€/h) zu?
Wie kann er den Verdienstausfall nachweisen? Er erhält ja Vergütung gem. §§ 1,4 und 5 VBVG. Scheint irgendwie ähnlich zu sein wie bei einem Beamten (Allimentationsprinzip gem. Art. 33 GG).
Oder erhält er nur Mindest-Zeugenentschädigung bei richterlicher Anordnung des Erscheinens wegen Zeitversäumnis?