Hallo zusammen, folgendes Problem: MUZ wurde zu Verfahrensbeginn angezeigt, nachdem USt. aus Fahrzeugverwertung von rd. T€ 3 mangels Deckung der Verfahrenskosten vormals nicht sofort ans Finanzamt überwiesen werden konnte. Ca. zwei Jahre später war ausreichend Masse vorhanden und die USt. wurde bezahlt. Nun wurde Verfahren abgeschlossen und die USt. aus der Verwaltervergütung angefordert. Das Finanzamt erhebt nun auf die vormalige USt.-Forderung aus der Fahrzeugverwertung Säumniszuschläge von rd. 1.000,00 € und verrechnete insoweit in entsprechender Höhe die USt.-Erstattung aus der Verwaltervergütung. Ist dies rechtmäßig? Die Verteilung der Quote steht an. Hatte dieses Problem schon einmal jemand?
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