In einem Erbbaugrundbuch soll eine Auflassungsvormerkung für den Käufer eingetragen werden.
Laut dem Bestandsverzeichnis ist die "Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts sowie zu seiner Belastung erforderlich".
Ist aufgrund der Formulierung im Grundbuch die Vorlage der Zustimmung des Grundstückseigentümers hier schon bei der Eintragung der Auflassungsvormerkung erforderlich?