Buchführungskosten trotz eingestelltem Geschäftsbetrieb

  • Da bestellen Richter einmal quer durch den Gemüsegarten jeden Verwalter der irgendwann mal hier geschrien hat .....

    Da kann man den Insolvenz-Richtern keinen Vorwurf machen. Ich denke nur an die leidigen Vorauswahllistenstreitereien... IX AR (VZ) 7/15 vom 13.10.2016.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ja, diese Gräben kenne ich von anderen Gerichten. Da bestellen Richter einmal quer durch den Gemüsegarten jeden Verwalter der irgendwann mal hier geschrien hat und die Rechtspfleger müssen dann mit den Konsequenzen leben.

    Ich will nicht von Gräben sprechen, aber ein bissl Abstand ist bei uns schon. Unsere Richter sind schon eher verwalterfreundlich und wenn da einer ist, der den Richtern gern um den Bart schmiert, dann sind sie schon sehr begeistert. Unsere Richter haben ihre Lieblinge. Die Probleme der Rechtspfleger sind denen relativ egal. Leider muss man das so sagen. Es gibt eine Richterin, die fragt immer mal nach und versucht die Meinungen der Rechtspfleger zu berücksichtigen. Den Rest kann man vergessen. Leider. Ich würde mir das auch anders wünschen.

  • Ja, diese Gräben kenne ich von anderen Gerichten. Da bestellen Richter einmal quer durch den Gemüsegarten jeden Verwalter der irgendwann mal hier geschrien hat und die Rechtspfleger müssen dann mit den Konsequenzen leben.

    Ich will nicht von Gräben sprechen, aber ein bissl Abstand ist bei uns schon. Unsere Richter sind schon eher verwalterfreundlich und wenn da einer ist, der den Richtern gern um den Bart schmiert, dann sind sie schon sehr begeistert. Unsere Richter haben ihre Lieblinge. Die Probleme der Rechtspfleger sind denen relativ egal. Leider muss man das so sagen. Es gibt eine Richterin, die fragt immer mal nach und versucht die Meinungen der Rechtspfleger zu berücksichtigen. Den Rest kann man vergessen. Leider. Ich würde mir das auch anders wünschen.

    Das ist sehr schade, dass es bei Deinem Gericht so läuft.
    Bei uns gottlob etwas anders.
    Aber mal i.S.d. threads: die outsorceritis (das ist eine Krankheit, die die Verteilungsmasse für die Gläubiger patologisch infiziert) ist weitgehend BGH-konform und kann nur durch entsprechende Vergütungsentscheidungen bekämpft werden.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Da bestellen Richter einmal quer durch den Gemüsegarten jeden Verwalter der irgendwann mal hier geschrien hat .....

    Da kann man den Insolvenz-Richtern keinen Vorwurf machen. Ich denke nur an die leidigen Vorauswahllistenstreitereien... IX AR (VZ) 7/15 vom 13.10.2016.


    Ich sag mal jein. Ermessensspielraum ist ja schon noch da und den sollten Richter auch ausüben und zwar nicht nur so, dass man einfach alle bestellt, ohne gewisse Voraussetzungen zu überprüfen.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Da bestellen Richter einmal quer durch den Gemüsegarten jeden Verwalter der irgendwann mal hier geschrien hat .....

    Da kann man den Insolvenz-Richtern keinen Vorwurf machen. Ich denke nur an die leidigen Vorauswahllistenstreitereien... IX AR (VZ) 7/15 vom 13.10.2016.

    Ein Richter darf nur für das Amt geeignete Personen als Insolvenzverwalter bestellen. Eine Berwerbung ist nicht mit Eignung gleich zu setzen. Wenn sich im Verlauf von Verfahren Sachverhalte ergeben, die bedenklich sind, sollte der Rpfl die Richter (durch Vorlage der Akte) darüber informieren. Nur wenn das passiert, kann der Richter diese Sachverhalte auch bei zukünftigen Bestellungen berücksichtigen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Ich muss den Thread nochmal vorholen, und ich bin mächtig am sicken !
    Verfahren über einen selbständigen Schuldner dessen Selbständigkeit bei Eröffnung eingestellt war. Inzwischen konnten 90 TEUR Masse realisiert werden. Im letzten Berichtszeitraum sind rd. 30 TEUR für Steuerberater aufgewendet worden. Lt. Eingangsbericht waren noch die Abschlüsse für 2018 und 2019 zu erstellen. Ich glaub nicht, dass der Schuldner mit seinem Handwerksbetrieb stets so hohe Steuerberaterkosten gehabt hat (sonst wäre dies vermutlich eine Insolvenz-Mit-Ursache gewesen). In dem Verfahren war auch die Buchhaltung nur geringfügig rückständig.
    Klar ist, die handelsrechtliche Buchführung (bei eingestellen Unternehmen irrelevant) und die steuerliche Buchführung ist delegierbar. Nur ! in welcher Höhe sind die Ausgaben angemessen ? Bei Prozessmandaten kann ich das prüfen, aber bei Steuerberaterkoosten ist dies wesentlich schwieriger.
    Verwalterkanzleihen lassen gleich die insolvenzrechtliche Rechnungslegung durch die Steuerberater erledigen (da kriegt man so einen DATEV-Scheiß, der z.T. nicht einer ordnungsgemäßen insolvenzrechtlichen Buchführung entspricht - mein Spruch gegenüber der Buchhaltung "ich spreche weder DATEV, noch klingonisch, ich spreche INSO). In dem zu meiner nicht ganz zu verhehlenden Erzürnung ist auch, dass die Steuerberatungsaufgaben in der eigenen Kanzlei erledigt werden Da muss sich über kickbacks niemand Gedanken machen, da der equity-Partner (=Verwalter) auch daran mitverdient. Ich erwäge, da komplett - unter Einbeziehung der Richterschaft - "dreinzuschlagen". Nur noch externe Steuerberater mit offener Kostenstruktur.

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  • Nur noch externe Steuerberater mit offener Kostenstruktur.

    Als Rechtsanwältin a.D. beim Frühstücken über diese Aussage gestolpert und mittlerweile absolut uneigennützig am "Sicken?".

    Die Insolvenzverwalter-Vergütungsverordnung ist durch den Gesetzgeber hinsichtlich der Regelsätze ausdrücklich vor dem Hintergrund gestrickt worden, dass die delegationsfähigen Aufgaben auch dann extra vergütet werden, wenn der Insolvenzverwalter selbst Anwalt bzw. Steuerberater ist oder seine eigene Kanzlei beauftragt. Bei allem heiligen Zorn geht es in der vorgeschlagenen Weise also nicht :mad: :mad: :mad:.

    Aber das Transparenz herrschen muss, ist auch klar. Die Steuerberater rechnen, genau wie die Anwälte, nach einer Steuerberatervergütungsverordnung ab. Da könnte man sich als Gericht doch erst mal schlau machen. Die in der Verordnung nach dem Gebührenrahmen festgelegten Mittelgebühren sind in der Regel gerechtfertigt und müssen (z.B. im Rahmen einer Honorarklage des Steuerberaters) hinsichtlich ihrer Angemessenheit auch nicht begründet werden. Sollte der Steuerberater davon nach oben abweichen, muss dies der Verwalter ausführlich begründen. Darüber hinaus würde ich Honorarvereinbarungen, die die Sache verteuern, insoweit auch nicht akzeptieren. Im Übrigen habe ich schon erlebt, dass eine Schlussrechnungsprüfung mit der Aufgabe angeordnet wurde, dass die Begründetheit und Angemessenheit der externen Steuerberaterhonorare zu prüfen sind.

    Eventuell verteuert sich das Ganze, weil entweder der Murks vorher aufgearbeitet werden muss und dies anstrengend ist, oder aber der frühere Steuerberater aus Mitleid oder Engagement nur einen Teil der ihm theoretisch zustehenden Honorare eingefordert hat.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Liebe Gegs,
    vl. Dank für Deine Antwort. Die Gebührenordnung der STeuerberater unterscheidt sich aber vom RVG, dies weist Du ja auch. Bei Prozessmanadten habe ich auch scho Honorarvereinbarungen (auswärtige Termine in hochkomplexen Rechtsstreitigkeiten, bei dem der Korrespondenzanwalt vor dem OLG nix nutzt) akzeptiert.
    Aber im Grunde bin ich bei Dir, aber in meinem Verfahren sehe ich ein auffallenes Missverhältnis, ich werde mich mal drüber schlau machen, wie teuer der Steuerberater war, als das Unternehmen noch so richtig lief (müssten dann ja so pro Jahr 15-20 TEUR gewesen sein :D)

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    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
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  • Man kann sich auch mal bei der Steuerberaterkammer schlau machen.
    Bei den Anwaltskammern gibt es Abteilungen, wo man die Rechnungen der Anwälte prüfen lassen kann. Meines Erachtens gibt es dies auch für Steuerberatergebühren, ich bin mir da aber etwas unsicher.

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