Pfändung ruhen lassen?

  • Bei einer Unterhaltspfändung wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen und ein unpfändbarer Betrag festgelegt.
    Der Schuldner beantragt die Festsetzung eines höheren unpfändbaren Betrages.
    Der notwendige Eigenbedarf wird ermittelt und beschlossen.
    Dagegen wendet sich der Schuldner mit einer Beschwerde.

    Nun wollen sich Gläubiger und Schuldner einigen. Der Schuldner ist gewillt Zahlungen auf laufenden und rückständigen Unterhalt zu leisten.
    Der Gläubiger will bei den Drittschuldnern (zwei Rentenstellen, deren Zahlungen zusammengerechnet werden)
    das Ruhen der Pfändung erwirken.

    Meines Erachtens geht das nicht, oder? Oder können sich die Drittschuldner damit einverstanden erklären und das Ruhen der Pfübs akzeptieren, die dann jeweils auf Betreiben des Gläubigers wieder aufleben können?
    Könnte ich der Beschwerde abhelfen und einfach einen neuen Betrag festsetzen?

  • So isses.

    Wen alle vereinbaren, das was ausgesetzt wird, gibt es keinen gerichtlichen Handlungsbedarf. Spannend wird es erst wieder, wenn es nicht so klappt und bspw. im neuen Pfändungsfall die gedachte Zombiepfändung dann doch keinen (Lebens)Wert mehr hat.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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