Bei einer Unterhaltspfändung wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen und ein unpfändbarer Betrag festgelegt.
Der Schuldner beantragt die Festsetzung eines höheren unpfändbaren Betrages.
Der notwendige Eigenbedarf wird ermittelt und beschlossen.
Dagegen wendet sich der Schuldner mit einer Beschwerde.
Nun wollen sich Gläubiger und Schuldner einigen. Der Schuldner ist gewillt Zahlungen auf laufenden und rückständigen Unterhalt zu leisten.
Der Gläubiger will bei den Drittschuldnern (zwei Rentenstellen, deren Zahlungen zusammengerechnet werden)
das Ruhen der Pfändung erwirken.
Meines Erachtens geht das nicht, oder? Oder können sich die Drittschuldner damit einverstanden erklären und das Ruhen der Pfübs akzeptieren, die dann jeweils auf Betreiben des Gläubigers wieder aufleben können?
Könnte ich der Beschwerde abhelfen und einfach einen neuen Betrag festsetzen?