Hallo zusammen,
ich arbeite in der Strafabteilung bei einem AG in Bayern.
Mir liegt nun eine Akte für die Vollstreckung der Erzwingungshaft vor. Der Betroffene wohnt aber in einem anderen Gerichtsbezirk. Wer ist denn für die Abgabe der Vollstreckung der Erzwingungshaft an ein anderes Gericht zuständig? Die Kommentierung ist in dem Gebiet eher gering..
Uns wurde mal ein Verfahren bzgl. Erzwingungshaft durch eine Rechtspflegerverfügung abgegeben, andere Gerichte geben das Verfahren durch Beschluss vom Richter ab. Kann mir jemand helfen?
Liebe Grüße und schonmal vielen Dank.