Hallo,
ich wäre für eure Hilfe bei folgendem einfachen Fall dankbar. Eine insolvente Gesellschaft klagt, vertreten durch den Insolvenzverwalter, eine Forderung ein und verliert den Prozess. Die Kosten trägt die Klägerin. Nach BGH, B.v. 06.02.2014 - IX ZB 57/12 handelt es sich bei dem Kostenerstattungsanspruch um eine Neuforderung, keine Insolvenzforderung. Damit kann ich die Forderung doch guten Gewissens ablegen, da es kaum insolvenzfreies, pfändbaren Vermögen geben wird. Oder übersehe ich etwas? Im Ergebnis natürlich auch ein eher unbefriedigenden Ergebnis...