Verwalterzustimmung Übertragung Sohn Schwiegertochter auf Eltern/Schwiegereltern

  • Im Grundbuch ist folgendes verzeichnet:

    Verwalterzustimmung erforderlich. Gilt jedoch nicht bei Veräußerung an den Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Verwandte zweiten Grades der Seiten sowie Veräußerung durch den Konkursverwalter.

    Bezüglich der Veräußerung durch den Sohn (1/2 MEA) an die Eltern dürfte ja keine Frage bestehen: keine Verwalterzustimmung.
    Bezüglich der Veräußerung durch die Schwiegertochter (1/2 MEA) an die Schwiegereltern (dieselben Personen wie Eltern... :strecker) müsste m. E. eine Verwalterzustimmung eingeholt werden.

    Sehe ich das richtig?

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